1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag §611 Abs. 1 BGB zwischen Watt‘n Fell Hundesalon und dem Kunden kommt durch die Vereinbarung des ersten Termins zustande. Gegenstand des Vertrages ist die Beratung und Pflegebehandlung eines Hundes.
Alle Pflegebehandlungen an Tieren durch „Watt‘n Fell Hundesalon“ werden nach Maßgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes, von diesen Grundsätzen abweichende Wünsche des Tierhalters werden nicht durchgeführt.
Grundsätzlich behält sich „Watt‘n Fell Hundesalon“ vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Auftragsdurchführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von „Watt‘n Fell Hundesalon“.
Bissige Hunde werden von „Watt‘n Fell Hundesalon“ entweder gar nicht oder nur unter Zuhilfenahme von Maulkorb oder Schnautzenverband behandelt. Hunde, die eine ansteckende Krankheit haben, werden ebenfalls nicht behandelt, um ein Anstecken anderer Hunde zu vermeiden. Sollten Sie trotzdem einen ansteckenden Hund zur Pflege bringen und dieser steckt andere Hunde an, dann muss der Besitzer sämtliche Kosten der Reinigung (Desinfizierung) für das Equipment zahlen und wird von den anderen Hundebesitzern in Regress gezogen. „Watt‘n Fell Hundesalon“ ist nicht für den Gesundheitszustand des zur Pflege kommenden Hundes verantwortlich.
Alle von den AGB abweichenden Individualvereinbarungen oder nebenvertraglichen Pflichten bedürfen der Textform gemäß § 309 Nr. 13 BGB m. elektr. Signatur, unterzeichnetem Dokument per Fax, Brief oder Scan und gelten nur mit Unterschrift beider Parteien (Bestätigung). Mündliche Vereinbarungen, Ergebnisse von Besprechungen etc. müssen immer in Textform bestätigt und unterzeichnet werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abänderung des Textformerfordernisses. Bei Kauf am Ort des Käufers, zu dem der Verkäufer / Berater / Service bestellt wurde oder an einem anderen Verkaufs-/Präsentationsort, gelten ebenfalls die AGB wie nachstehend dargestellt, es handelt sich dabei nicht um ein „Haustürgeschäft“.
2. Termine
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anrufe während einer Behandlungseinheit nicht persönlich entgegennehmen können. Wir rufen Sie dann zurück.
Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon oder per Kontaktformular bestätigt wurden.
Der Termin ist für Sie und Ihr Tier reserviert. Kurzfristig (unter 24 Stunden) abgesagte/verschobene oder nicht wahrgenommene Termine können wir in der Regel nicht an andere Kunden weitergeben. Diesen Verdienstausfall stellen wir in Rechnung:
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (telefonisch / WhatsApp oder per Mail), werden mit 50,00 € berechnet.
Wir beziehen uns hierbei auf den §642 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Bitte vereinbaren Sie mit uns nur Termine, die Sie aller Voraussicht nach auch einhalten können.
3. Preise/Zahlungsarten
Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGBs und der Beauftragung ergibt, ist vor Ort sofort zu entrichten. Wird der Betrag nicht vor Ort entrichtet, hat der Kunde 24 Stunden Zeit, diesen Betrag zu begleichen, ansonsten wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
4. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Daten von sich und seines Hundes korrekt anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres zu unterrichten.
5. Schadenersatz / Haftung
Für alle zu pflegenden Hunde muss grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter bestehen.
Sollte das Tier während der Pflegemaßnahmen das Watt‘n Fell Hundesalon Team so verletzen, dass der Geschäftsbetrieb unterbrochen und für eine unbestimmte Zeit nicht wieder aufgenommen werden kann, haftet in jedem Fall der Tierbesitzer/-halter für alle anfallenden Arzt- und Krankenhauskosten sowie für den entstandenen Verdienstausfall.
Der Besitzer haftet für Schäden durch sein Tier am Arbeitsmaterial von „Watt‘n Fell Hundesalon“. Sollte das Tier während der Behandlung plötzlich erkranken oder sich verletzen, so wird ein Tierarzt eingeschaltet und der Besitzer wird unverzüglich kontaktiert. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen. Für durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzungen oder Verlust des Tieres (entlaufen, krankheitsbedingter Herzinfarkt, eiternde Wunden, Durchfall, Infektionskrankheiten usw.) wird eine Entschädigung durch den „Watt‘n Fell Hundesalon“ nicht gewährt. „Watt‘n Fell Hundesalon“ haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Schäden sind sofort nach Kenntnisnahme an den Inhaber des Hundesalons zu melden, damit diese der Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet werden können.
„Watt‘n Fell Hundesalon“ haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Beanstandungen, die später als 24 Stunden gemeldet werden, können nicht anerkannt werden. Können berechtigte Mängel nicht umgehend beseitigt werden, so ist „Watt‘n Fell Hundesalon“ zu zwei Nachbesserungen berechtigt. Da nach Arbeitszeit abgerechnet wird, werden die Nachbesserungen kostenpflichtig abgerechnet.
